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BEREITS AB 200.000 € EIN ATTRAKTIVES INVESTMENT IN EINE SELFSTORAGE-IMMOBILIE SICHERN.

 

Wir haben Ihr Interesse in dieses zukunftssichere Investment geweckt?

Fragen Sie gern unsere PDF Broschüre an. Rufen Sie an oder fragen Sie über das Kontaktformular an. Wir senden Ihnen die Broschüre gerne zu.

 

Immobilieninvestment in eine Selfstorage Immobilie
Attraktives & Zukunftssicheres Immobilienvestment eine Selfstorageimmobilie mit sicherer Rendite

 

Sie wollen sich für Ihren Ruhestand absichern und sich nicht mit den Nachteilen klassischer
Immobilieninvestments belasten?

 

Mit Selbstlagerzentren bietet Ihnen Citylagerhaus von Anfang an planbare und sichere Abläufe für einen nachhaltige und sorgenfreie Rendite.

  • Sachwert Investition in ein
    ausgereiftes und vollständig erprobtes Konzept
  • Rendite im Voraus planbar
  • Attraktive Wettbewerbsposition im Wachstumsmarkt
  • Ohne Nachteile der bekannten Probleme bei der
    Vermietung
  • Kein Verwaltungsaufwand
  • Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH als kompetenten
    Partner für die gesamte Lebensdauer der Immobilie
  • Attraktives „Passiveinkommen“

Sie möchten Ihr Geld sicher, sorgenfrei und dennoch höchst ertragbringend anlegen?
Investieren Sie in den boomenden Markt des Selfstorage und erwerben Sie ein Citylagerhaus!

 

Fragen und Antworten zu Ihrem Investment in ein Citylagerhaus

Was ist Selfstorage? Zu deutsch: Selbstlagern

Lagerräume in den Größen 2, 4, 8, 12m2 und 2,70m hoch, werden unkompliziert auch kurzfristig von Privat oder Gewerbe angemietet. Alle Räume sind trocken, beheizt, kameraüberwacht , klimatisiert und zu den Öffnungszeiten für jeden Mieter zugänglich. Die Privatsphäre wird absolut gewahrt. Mindestens 150 Lagerboxen sorgen für ein geringes Ausfallrisiko.

Wer mietet einen Lagerraum?

Eine „Unit“ auch Box genannt, mieten Handwerker, Ebay-Händler, Camper, Sportler, Wohnungs- oder Hauseigentümer als Kellerersatz. Untergestellt werden von Gartenmöbeln über Weihnachtsdekoration alle möglichen Gegenstände. Oft werden feuchte Garagen aufgegeben und hierfür Boxen angemietet. Begünstigt wird die Lagermöglichkeit durch immer kleiner werdende Wohnungen ohne notwendige Lagerräume.

Selfstorage – Geografische Entwicklung

In den USA war das Nutzen von Selfstorage-Lagern schon 1960 selbstverständlich. Ab 1980 wurden in Großbritannien Lagerhäuser gebaut, der Trend wurde über Frankreich und die Niederlande um die Jahrtausendwende nach Deutschland transportiert.
In Ballungszentren wuchsen die großen Häuser mit ca. 1.500 Lagerboxen.
Die Firma Shureguard war der erste Lagerhausbetreiber in Deutschland. Dieser Lagerriese betreibt weltweit ca. 2.500 Lagerhäuser. Seit dem Jahr 2000 bis 2018 wurden laut Selfstorage-Verband in der Bundesrepublik 260 Lagerhäuser errichtet.

 

 

 

Der Markt in Deutschland hat noch viel Potential!

Fachkreise wie z.B. der Selfstorage-Verband, der die DIN 15696 für die Ausstattung und die Qualität von Selfstorage-Häusern ins Leben gerufen hat, berichtet:
2011 wurden in den USA 50.098 Center ermittelt. In Großbritannien sind es 1432 Anlagen und in Frankreich 336.
2018 gab es in Deutschland bereits 260 Lagerhäuser.
In Deutschland haben die „Global Player“ den Begriff Selfstorage bekannt gemacht. Das Wachstumspotential ist hier daher sehr groß.
ABER: Jetzt muss auch gehandelt werden.

Die Citylagerhaus Idee

2008 wurde die erste Lagereinrichtung in Flenburg mit Boxen ausgebaut. Die Vermietung zu guten Preisen lief reibungslos. Ständige Anbauten konnten die Mietnachfragen kaum decken. Bis 2016 wurde der Markt sehr gut beobachtet und bewertet. Der Begriff Selfstorage bekam mehr und mehr Bedeutung und einen Namen: Citylagerhaus!
2016 dann wurde ein weiteres Lagerhaus in Neumünster (Schleswig-Holstein) errichtet.
Ca. 160 Lagerboxen stehen zur Vermietung bereit. Ein Mitbewerber wurde billigend in Kauf genommen. „Doppelte Fläche – Halber Preis“ hielt die Mieter jedoch nicht davon ab ein professionelles Selfstorage Center anzumieten. „Wenn wir lagern, dann auch gut, sauber und sicher!“

Warum mit Citylagerhaus wachsen?

Konzept, Erfahrung, Ausdauer, Ehrlichkeit und ständige Marktbeobachtung bilden eine starke Ausrichtung nach vorn! Der Gemeinschaftsgedanke und eine Full-Service Verwaltungsgesellschaft unterstreichen den Expansionsgedanken.
Sieben ausgefeilte Module sind konzipiert und lassen sich je nach verfügbarer Grundstücksgröße individuell einsetzen. Diese Module stehen zum Bau bereit und ermöglichen schnelle Bauabläufe, um damit die Expansion voranzutreiben.
Fragen zu Belangen wie Steuern, Rechtslage, Versicherungen, Arbeitsrecht etc. werden alle bereits schon im Vorwege klar beantwortet.
Es gibt ein nur geringes Risiko von Mietausfall durch eine hohe Zahl an Mietern.

Unser Expertenteam beantwortet jede Frage!

 

 

Vorteile einer Selfstorage-Immobilie von Citylagerhaus

  • Mit Citylagerhaus investieren Sie in alle Vorteile der Vermietung einer Gewerbeimmobilie ohne die sonst damit verbundenen Risiken und Verwaltungsaufgaben.
  • Nie wieder Rechtsstreitigkeiten mit Mietern, keine Anrufe von Mietern, keine Renovierung, keine Mietausfälle, keine Nebenkostenabrechnung, keine Kautionsverwaltung
  • Langfristige Investition in Grund, Boden und Immobilie
    mit hohem Wertsteigerungspotential
  • Alle Verwaltungsaufgaben und Vermietungstätigkeiten, rechtliche Angelegenheiten, Marktbeobachtung, Marketing und Werbemaßnahmen werden durch die Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH erledigt

Sparen Sie sich die Nachteile anderer Gewerbe- oder Wohnimmobilien…

  • Umbau bei Mieterwechsel
  • Forderung nach Mietsenkung nach Ablauf der
    Grundmietzeit
  • Abhängigkeit von nur einem großen Ankermieter
  • Gute Lage kann sich ändern, z.B. bei Ausbau von Straßen, Umbau von Städten oder Schaffung von Einkaufszentren
  • Mietnomaden
  • Mieterschutzbund und Rechtsstreitigkeiten
  • Nebenkostenabrechnung
  • Renovierungsbedarf bei Mieterwechsel
  • Renovierungsbedarf bei Mieterwechsel

Verwaltung der Citylagerhäuser
Die Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH erhebt eine auslastungsabhängige Verwaltungsgebühr, die nach Anzahl der am jeweiligen Monatsbeginn vermieteten Boxen gestaffelt ist.

Die Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH erhebt die Verwaltungsgebühr insbesondere für folgende von ihr erbrachte Leistungen:

  • Einstellen eines Objektmanagers, Schulung und Einarbeitung, ggf. Wechsel des Objektmanagers
    Pflege der gesamten Anlage und Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes
  • Überwachung der regelmäßigen Wartungen aller technischen Anlagen im Citylagerhaus
  • Vermietung inkl. aller damit verbundenen Tätigkeiten wie Besichtigungen, Abschluss der Mietverträge, Einziehung der Mieten, Kündigungen und ggf. Umzüge innerhalb des Citylagerhauses
  • Festgelegte Werbemaßnahmen laut Kaufvertrag z.B. Bus, Radio oder 18:1 Werbung
  • Über unser Werbekonzept hinaus kann der Investor jedoch weitere Werbung durch die Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH beauftragen
  • Herstellen und Durchführen von Kooperationen mit ortsansässigen Unternehmen wie z.B. Umzugsunternehmen und Anhängerverleih usw.
  • Alle rechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten mit Behörden und Marktpartnern vor Ort werden von der Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH übernommen
  • Die Verwaltungsgebühr schließt die monatliche Buchung der Immobilie ein. Die jährliche Erstellung der GUV erledigt der Steuerberater des Investors, oder auf Wunsch das Citylagerhaus gegen besondere Vergütung
  • Laufende Marktbeobachtung und Beobachtung des Wettbewerbs, um die langfristig erfolgreiche strategische Ausrichtung von Citylagerhaus sicherzustellen. Ziel ist die Stärkung der Marke Citylagerhaus und die stetige Maximierung des Bekanntheitsgrades als Wettbewerbsvorteil.

Die Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH hält den Investor von jeglichen Verwaltungsaufgaben frei, die für gewöhnlich mit dem Betrieb und der Vermietung einer Gewerbeimmobilie einhergehen. Lediglich das Studium des quartalsmäßig erstellten Reports sowie des Berichts über die Aktivitäten der Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH fallen in den Tätigkeitsbereich des Investors. Ziel ist der Aufbau eines echten „Passiveinkommens“ für den Investor mit einer starken Marke im Hintergrund.

 

 

Verkaufspreis

Ab 2020 werden wir die Expansion der Citylagerhäuser auf unserer Jahre lang erprobten Basis fortsetzten. Bundesweit haben wir den Markt im Bezug auf Mitbewerber und Wachstum geprüft.
Ca 120 Standorte mit 60.000 bis 150.000 Einwohnern sind voraquiriert. Investoren können unsere limitierten Citylagerhäuser bestellen. Die Bauzeit mit Genehmigungsverfahren beträgt 12 Monate.
Der Investor bestellt sein Citylagerhaus vor Baubgeginn. Die Übernahme wird entweder bei Null-Vermietung stattfinden, oder wenn die Finanzierung es verlangt, zu einer gewissen Mietauslastung.
Auch hier ist das Konzept von Citylagerhaus einzigartig.
Die Staffelung der Kaufpreise steht in Abhängigkeit zu der bereits bestehenden Auslastung.

Im Bezug auf die Spekulationssteuer ist schnell der hohe Wiederverkaufswert nach 10 Jahren bei Vollvermietung zu erkennen. Und die Immobilienpreise werden weiter steigen.

Vermietet werden die Lagerboxen nur Netto. Gewerbetreibenden werden z.Zt. 19% Umsatzsteuer zum Netto dazuberechnet. Diese erhalten eine Dauerrechnung, um die Vorsteuer wieder zum Abzug zu bringen.

 

Ihre Investition und die Umsatzsteuer

Mit dem Erwerb und dem Betrieb eines Citylagerhauses wird der Investor umsatzsteuerlich zum Unternehmer. Grundsätzlich ist damit die vereinnahmte Umsatzsteuer abzuführen und es besteht das Recht auf Vorsteuerabzug aus den Kosten, die beim Betrieb des Citylagerhauses anfallen. Dabei sind im Rahmen der Umsatzsteuererklärung zwei Besonderheiten zu beachten. Auch das erledigt die Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH für den Investor und stellt dem Steuerberater alle Daten für die Steuererklärung zur Verfügung.

1. Aufteilung der Vorsteuerbeträge

Grundsätzlich ist die Vermietung von Lagerräumen aus Sicht der Umsatzsteuer eine steuerfreie Leistung. Wird allerdings an einen anderen Unternehmer vermietet, z.B. an einen Rechtsanwalt oder Handwerker, besteht die Möglichkeit, steuerpflichtig zu vermieten. Wird steuerpflichtig vermietet, kann auch insoweit die Vorsteuer aus den eingehenden Kostenrechnungen geltend gemacht und vom Finanzamt erstattet werden. Weitere Details können hierzu gern erfragt werden.

2. Umsatzsteuer aus der Errichtung

Die Grundsätze zur Aufteilung der Vorsteuer gelten nicht nur für die laufenden Kosten des Citylagerhauses, sondern auch für die Kosten dessen Errichtung. Die Vorsteuer aus der Errichtung wird erst nachträglich ab Beginn der Vermietung geltend gemacht. Für solche Fälle sieht das Umsatzsteuergesetz eine eigene Vorschrift vor, die die Korrektur der Vorsteuerbeträge über einen Zeitraum von zehn Jahren ermöglicht. Die Vorsteuerbeträge aus der Errichtung werden in Höhe der Umsatzsteuer aus der Vermietung erstattet.
Auch beim komplizierten Thema Umsatzsteuer übernimmt die Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH alle Tätigkeiten, um für den Investor den Ertrag aus der Investition zu maximieren.

 

 

Optionale Erweiterung des Citylagerhauses

Wenn Sie sich für den Kauf des Citylagerhauses Bauabschnitt I interessieren, bieten wir Ihnen eine weitere nachhaltige Investition an: Das Citylagerhaus II.
Das Citylagerhaus-Konzept sieht vor, ein Grundstück für 2 Lagerhäuser zu erwerben um, wenn Objekt I zu 60-70% vermietet ist, Bauabschnitt II zur Ausführung zu bringen. Um weiteren Mietern ausreichend Lagerboxen zur Verfügung stellen zu können und potentiellen Wettbewerb am Standort abzuwehren, ist diese Erweiterung der Kapazitäten am Standort notwendig. Nach einer Bauzeit von ca. 12 Monaten für das Objekt II ist das Citylagerhaus I voraussichtlich ausgelastet.
Auch beim Objekt II sind die Kaufpreise gestaffelt, je nachdem, ob der Kauf bereits vor Baubeginn oder erst nach Erreichen eines bestimmten Auslastungsgrades erfolgen soll.
Sollte der Investor die Option nicht ausüben, wird die Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH das Objekt II errichten und auf eigene Rechnung mit der Vermietung beginnen.
Um keinen Wettbewerb zwischen verschiedenen Investoren am gleichen Standort zu erzeugen, wird die Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH das Objekt II nicht an einen Dritten veräußern, sondern weiterhin auf eigene Rechnung betreiben.
Der Objektmanager erhält für die Verwaltung des neuen Objekts II eine zusätzliche Vergütung von der Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH. Es wird gleichzeitig sichergestellt, dass den Mietinteressenten vorrangig die Lagerboxen des Citylagerhauses I angeboten werden.

 

 

Wer steht Citylagerhaus eigentlich vor?

Martin Budde, wohnhaft in Hamburg, 1965 geboren. Seit über 25 Jahren betreibt Martin Budde zahlreiche Gewerbeimmobilien. Der Verkauf, die Entwicklung und die Vermietung waren immer im Fokus.
Sogesehen betreibt er seit 2008 das Selfstorage in Flensburg und hat dieses bewährte Schlüsselfertig-Sorglos-Paket in Neumünster seit 2016 erfolgreich entwickelt.

 

LAST BUT NOT LEAST

Anders als bei anderen (Gewerbe-)Immobilien gibt es kein Erfordernis, dass der Investor in der Nähe des Standortes seines Citylagerhauses ansässig ist. Denn alle mit der Verwaltung des Citylagerhauses verbundnen Aufgaben übernimmt die Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH.
Dazu gehören auch regelmäßige Sichtungen und Kontrollen vor Ort, die ansonsten der Investor selbst durchführen müsste, um den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.

Dennoch ist Citylagerhaus-Gesellschaft auf Wunsch des Investors
gerne bemüht, einen Standort in der Nähe des Investor zu finden, damit dieser sich bei einem Sonntagsausflug zu seinem Citylagerhaus über seine kluge Investition freuen kann.

 

 

 

 

Sie haben Fragen?
Sie möchten einen Termin zur Besichtigung einer Box vereinbaren?
Wir sind für Sie da !

☎ Standort Flensburg: 0461/ 95 704 470

☎ Standort Neumünster: 04321/ 690 19 80

✉ E-Mail: info@citylagerhaus.de

Und so einfach funktioniert Citylagerhaus:

Sie vereinbaren telefonisch einen Termin mit unseren Mitarbeitern vor Ort, besichtigen das Citylagerhaus, wählen sich eine Boxengröße aus, mieten diese unkompliziert und schnell direkt vor Ort an und können diese sofort nutzen!

Unsere Öffnungszeiten:

Mo-Sa.: 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache
So. & Feiertage: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache