Teilnahmebedingungen für Facebook/Instagram-Gewinnspiel
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Facebook-Seite / Instagram Seite der Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH, Gewerbepark 6, 24893 Handewitt
(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta, Facebook oder Instagram es wird weder von selbigen gesponsert, unterstützt noch organisiert.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Citylagerhaus-Verwaltungs-GmbH sowie verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie den Gewinnspiel-Beitrag liken, Citylagerhaus folgen / liken.
(3) Voraussetzung ist ferner, einen Kommentar zu schreiben, was du bei uns einlagern möchtest und warum gerade DU gewinnen solltest.
(4) Die Teilnahme ist bis einschließlich 23.03.2024, 23.59 Uhr möglich.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen den im Beitrag formulierten Gewinn.
(2) Die Gewinner werden innerhalb maximal einer Woche nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Gewinner werden per Kommentar-Funktion oder in einem gesonderten Posting benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen der Übersendung des Gewinns.
(3) Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(4) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Der Gewinn muss innerhalb von 6 Monaten abgerufen werden, anderfalls verfällt der Gewinn/Rest des Gewinns.
(5) Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.
4. Nutzungsrechtseinräumung
(1) Der Teilnehmer garantiert, Inhaber der erforderlichen Rechte an den hochgeladenen bzw. verlinkten Fotos zu sein, sollten solche Inhalt des Gewinspiels sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.
(2) Der Teilnehmer räumt uns an dem von ihm verwendeten Foto nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrechte ein: das Recht zur Speicherung des Fotos auf einem Server; das Recht, das Foto der Öffentlichkeit ganz oder teilweise über Facebook/Instagram und unseren Websites (insbesondere www.citylagerhaus.de) zugänglich zu machen; das Recht, das Foto zur Bewerbung unserer Produkte zu nutzen; das Recht zur Bearbeitung des Fotos, wobei das Bild nicht verfremdet werden darf.
(3) Wir werden bei der Verwendung des Bildes in geeigneter Weise den Urheber kenntlich machen, soweit dies unter Berücksichtigung der konkreten Verwendungsform tunlich ist.
(4) Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass wir seinen Namen zu Werbezwecken verwenden dürfen.